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Krankmeldung

Kann Ihr Kind wegen Krankheit oder sonstiger wichtiger Gründe nicht am Unterricht teilnehmen, sind Sie verpflichtet, die Schule davon am ersten Tag des Fehlens bis 07.00 Uhr in Kenntnis zu setzen. 

Ihr Kind muss bei Rückkehr in die Schule eine schriftliche Entschuldigung mitbringen. Diese muss von den Erziehungsberechtigten unterschrieben sein. Die Dauer und der Grund des Fehlens müssen genannt werden.

Nutzen Sie für die Krankmeldung bitte ausschließlich das nachfolgende Formular. Telefonische Krankmeldungen sind ab dem 04. November 2024 nicht mehr möglich!

Bleibt Ihr Kind an fünf Schultagen eines Schulhalbjahres unentschuldigt dem Unterricht fern, wird von der Schule eine Schulversäumnisanzeige gestellt. Sechs einzelne unentschuldigte Fehlstunden im Schulhalbjahr gelten als ein unentschuldigter Fehltag. Nach der zweiten Verspätung pro Schulhalbjahr wird jede weitere Verspätung als unentschuldigte Fehlstunde gewertet.