Schul-Hilfe-Konferenz (SHK)
SchulHILFEkonferenzen werden einberufen, wenn ein schulischer Erfolg einer Schülerin/eines Schülers gefährdet ist, die Schülerin/der Schüler Anlass zur Sorge gibt oder ein aktueller Anlass, der ganz verschiedene Ursachen haben kann, eine gemeinsame Klärung erfordert.
Eingeladen werden vom Schulleiter die an der Erziehung und Bildung der Schülerin/des Schülers beteiligten Personen. Das sind in der Regel die Eltern oder Erziehungsberechtigten, die Lehrkräfte der Klasse oder auch Erzieher:innen und externe Fachkräfte (z.B. des Jugendamts, des SIBUZ Spandau).
Ziel der SchulHILFEkonferenz ist es, wie der Begriff es bereits sagt, GEMEINSAM HILFEN und Unterstützungsmöglichkeiten für die betroffene Schülerin/den betroffenen Schüler, gegebenenfalls auch für die Familie, zu erarbeiten.
Das können sowohl schulinterne, als auch schulexterne Hilfen sein.
Die SHK wird protokolliert, es werden Verabredungen getroffen und Folgetermine vereinbart.